IX. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen uns an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltend- machung vorbezeichneter Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.