Familien aufgepasst!

Änderung in den Passvorschriften
Änderung in den Passvorschriften

Ab 26. Juni 2012 wird der Vermerk der Kinder im Reisepass der Eltern ungültig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument hingegen weiterhin gültig.


Die Änderung des deutschen Passrechts erfolgt auf der Vorgabe des in der EU-Passverordnung verankerten Prinzips „eine Person – ein Pass“. Bei Reisen ins Ausland muss folglich jedes Kind ab dem Tage seiner Geburt über ein eigenes Reisedokument verfügen.

 

Von der Änderung betroffene Eltern sollten frühzeitig, bei geplanten Reisen mit Grenzüberschreitung, neue Reisedokumente für Ihre Kinder bei Ihrer verantwortlichen Behörde beantragen.

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