Fluggast-Rechte

Passagiere, die innerhalb der EU oder mit einer europäischen Airline aus dem Ausland in die EU fliegen, haben, wenn sie irgendwo stranden, gewisse Rechte. Und zwar mindestens im Fall von Flug-Annullierungen, Nichtbeförderung und erheblicher Verspätung. Der Passagier kann (nach Verspätung von mehr als 5 Std.) eine Erstattung der Ticketkosten oder die Beförderung (nur bei Annullierung und Nichtbeförderung) verlangen. Außerdem muss die Airline ggf. Übernachtungskosten übernehmen. Während der Wartezeit müssen die Airlines ihren Passagieren Getränke und Speisen bzw. Verpflegungsgutscheine bereitstellen. Das Recht auf diese Betreuungsleistungen entfällt dann, wenn der Ticketpreis erstattet wurde. Wer Kosten für Verpflegung oder Übernachtung im Voraus bezahlt, muss sich das Geld unter Umständen auf dem Zivilrechtsweg zurückerkämpfen.
Am Ende kommt es bei Zahlungen außerdem immer auf die Umstände an. Eine Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen besteht z.B. gerade in einer solchen Situation, wie wir sie jetzt haben, nicht, da es sich um einen "wetterbedingten außergewöhnlicher Umstand" handelt.

 

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